- Farbe: Natur
- Packeinheit: 100 Stück
- Material: Latex
- Verschiedene Größen zur Auswahl: S, M, L, XL
- Qualität: Premium
- Beidhändig passend
- Normen: EN 455, EN ISO 21420, EN 374
- AQL (Accepted Quality Level): 1,5
- Top-Qualität mit hohem Komfort, Dehnbarkeit und Reißfestigkeit sowie Haltbarkeit und Schutz vor Viren
- Lebensmittelverträglich
- Puderfrei
Unsere Latex-Profi-Hygienehandschuhe zeichnen sich durch hohe Qualität zu günstigen Preisen aus. Latexhandschuhe sind (medizinische) Einweghandschuhe – Sie schützen Ihre Hände vor Viren, Bakterien und anderen Mikroorganismen. Das Material, aus dem Latexhandschuhe hergestellt werden, ist Naturkautschuk, ein gummiartiger Rohstoff, der aus dem Kautschukbaum gewonnen wird. Die hervorragende Dehnbarkeit unserer puderfreien Latexhandschuhe und der praktische Rollrand ermöglichen ein schnelles An- und Ausziehen. Die passgenaue Form bietet darüber hinaus einen angenehmes Tragegefühl. Unsere Latex-Profi-Hygienehandschuhe zeichnen sich zudem durch die sehr gute Tastsensibilität aus und sind in der Farbe „natur“ in den Größen S, M, L, XL für Sie erhältlich. Dank der hohen Schutzfunktion eignen sie sich in besonderer Weise für den Einsatz in der Alten- und Krankenpflege, Krankenhäusern sowie weiteren Gesundheitsbranchen. Unsere Latex-Profi-Hygienehandschuhe werden auch gerne in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.
Latexhandschuhe im medizinischen Bereich und in der Alten- und Krankenpflege
Latexhandschuhe sind in der Medizin (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Rettungswagen etc.) sowie der Alten- und Krankenpflege sehr beliebt. Sie bieten einen Schutz im direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Bakterien und Viren.
Wenn Sie Latexhandschuhe für den medizinischen Bereich einsetzen, müssen Sie darauf achten, dass die Handschuhe gemäß der Europäischen Norm 455 (EN 455) zertifiziert sind. Diese Norm entscheidet darüber, ob ein Einmalhandschuh für den Einsatz im medizinischen Bereich zugelassen ist oder nicht. Auch im Bereich Alten- und Krankenpflege empfehlen wir diesen hohen Standard.
Latexhandschuhe in der Lebensmittelindustrie
Im professionellen Umgang mit Lebensmitteln müssen Einweghandschuhe getragen werden, um einen möglichst hohen Hygienestandard zu ermöglichen. Grundsätzlich empfehlen wir, Latexhandschuhe immer dann zu nutzen, wenn Sie sich vor Chemikalien oder sonstigen (Körper)Flüssigkeiten schützen müssen bzw. möchten. Weiterhin ist das Tragen von Latexhandschuhen in einigen Anwendungsbereichen auch vorgeschrieben. Unsere Latex-Profi-Hygienehandschuhe werden auch gerne in industriellen Anwendungsgebieten sowie auch in der Lebensmittelindustrie eingesetzt.
Puderung, ist das sinnvoll?
Unsere Profi-Handschuhe sind grundsätzlich gepudert und puderfrei erhältlich. Gepuderte Einweghandschuhe sind einfacher an- und ausziehen als puderfreie Handschuhe. Dieser Unterschied macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn Sie versuchen, Ihre Einweghandschuhe mit feuchten oder gar nassen Händen an- oder auszuziehen. Da das Puder beim Ausziehen der Vinylhandschuhe in die Luft gewirbelt wird, bringt die Puderung im Gegenzug dazu ein gesundheitliches Risiko mit sich. Denn wenn Sie das Puder einatmen, kann es zu Reizungen Ihrer Atemwege und Schleimhäute kommen.
Durch die Verwirbelung des Puders in der Luft, sind gepuderte Vinylhandschuhe im Umgang mit Lebensmitteln sogar gänzlich verboten. Das Puder kann sich auf den Lebensmitteln absetzen, diese verunreinigen und so der Gesundheit des Verbrauchers schaden.
Von Latexhandschuhen sollten Sie grundsätzlich absehen, sofern Sie eine Latexallergie oder sehr sensible Haut bzw. Hände haben. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, unsere Nitril- oder Vinylhandschuhe zu nutzen.
Achten Sie darauf stets die richtigen Handschuhe zu tragen. Lesen Sie hierzu auch die jeweiligen Informationen auf der Verpackung vor der Verwendung. Gerne beraten wir Sie – rufen Sie uns an unter 0 21 62 / 1 03 89 02 oder nutzen unser Kontaktformular. Bestellen Sie unsere Latex-Einweghandschuhe einfach, sicher und zuverlässig.
Ihre Familie Thewißen
GUT ZU WISSEN
Normen EN 455, EN ISO 21420 und EN 374
Für den Einsatz von Einmalhandschuhen im medizinischen Bereich, müssen diese der Europäischen Norm 455 (EN 455) entsprechen. Wesentliche Produkteigenschaften sind:
- Die Einweghandschuhe sind dicht (Wasserdurchlässigkeitsprüfung gemäß EN 455-1).
- Die Einmalhandschuhe weisen ein Acceptable Quality Level (AQL) von 1.5 auf (EN 455-1).
- Die Handschuhe entsprechen den genormten Maßen (Länge, Breite); (EN 455-2).
- Unsterile Einweghandschuhe für den medizinischen Gebrauch weisen eine Reißkraft von mindestens 6,0 Newton auf. Sterile Operationshandschuhe weisen sogar eine Reißkraft von mindestens 9,0 Newton auf. Unsterile Vinylhandschuhe weisen eine Reißkraft von mindestens 3,6 Newton auf (EN 455-2).
- Einweghandschuhe für den medizinischen Gebrauch enthalten kein Talkum (Magnesiumsilikat); (EN 455-3).
- Sterile Einweghandschuhe mit der Kennzeichnung „niedriger Endotoxingehalt“ enthalten weniger als 20 Endotoxin-Einheiten (EN 455-3).
- Puderfreie Einweghandschuhe enthalten maximal 2 mg Puderrückstände (EN 455-3).
- Gepuderte Einmalhandschuhe enthalten maximal 10 mg Puderrückstände (EN 455-3).
Die
Europäische Norm ISO 21420 (EN ISO 21420) legt für Schutzhandschuhe die anzuwendenden Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhgrößen, Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort- und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und liefernden Informationen fest. Die Grundanforderungen der Norm EN ISO 21420 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Erforderlichen Schutz für den vorhergesehenen Gebrauch
- Keine Verletzungsgefahr des Trägers an Nähten und Rändern
- Leichtes an- und ausziehen
- Materialien, die für den Anwender nicht schädlich sind
- pH-Wert von Lederhandschuhen soll zwischen 3,5 und 9,5 liegen, außerdem soll der Chromgehalt (VI) niedriger sein als 3 mg/kg
- Der Hersteller muss angeben, ob der Handschuh Stoffe enthält, die Allergien verursachen können
- Die Schutzwirkung darf bei Einhaltung der Waschanweisungen nicht beeinträchtigt werden
- Die Größen sind standardisiert
- Die Handschuhe sollen maximale Fingerbeweglichkeit ermöglichen (mit Rücksicht auf den Schutzbedarf)
Die Handschuhboxen enthalten zudem Warnhinweise sowie Kennzeichnungen hinsichtlich der Haltbarkeitsdauer und Lagerung.
Für den Einsatz von Einmalhandschuhen als
Chemikalienschutzhandschuhe, müssen diese den Anforderungen der
Europäischen Norm 374 entsprechen. Sie bieten Schutz vor Chemikalien und Mikroorganismen. Wesentliche Produkteigenschaften sind:
- Die Chemikalienschutzhandschuhe sind luft- und wasserdicht (EN 374-2).
- Chemikalienschutzhandschuhe des Typ A verhindern bei mindestens 6 verschiedenen Prüfchemikalien mindestens 30 Minuten lang, dass die Chemikalie den Handschuh durchbricht.
- Chemikalienschutzhandschuhe des Typ B verhindern den Chemikaliendurchbruch bei mindestens 3 unterschiedlichen Prüfchemikalien für einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten.
- Chemikalienschutzhandschuhe des Typ C verhindern den Chemikaliendurchbruch bei mindestens einer Prüfchemikalie für einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten.
- Der Einweghandschuh bietet Schutz gegenüber Bakterien und Pilzen (EN 372-2).
- Einmalhandschuhe, die auch der EN 374-5 entsprechen, bieten zudem Schutz gegenüber Viren.
- Im Prüfbericht finden Sie Informationen darüber, wie sich die Durchstichfestigkeit des Handschuhs durch den einstündigen Dauerkontakt mit einer flüssigen Chemikalie verändert (EN 374-4).